Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.07.2026 )
Marktgemeinde St. Peter in der Au, St. Peter in der Au, Bahnhof St. Johann – Weistrach, Errichtung und Betrieb einer Park & Ride-Anlage samt Oberflächenentwässerung in der KG St. Johann in Engstetten
Die Marktgemeinde St. Peter in der Au, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Park- und Ride-Anlage für den Bahnhof St. Johann-Weistrach mit Zufahrt und 17 Stellplätzen im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich der Zaucha und des Tempelmeierbaches und die Einleitung der anfallenden Niederschlagswässer in ein unbenanntes Gerinne angesucht. Projektgemäß ist zusammengefasst Folgendes geplant: • Errichtung einer Geländeanschüttung mit Böschungssicherung (Steinwurf) auf einer Fläche von rd. 150 m² im HQ30 Abflussbereich der Zaucha bzw. des Tempelmeierbaches auf Gst.Nr. 871/3, KG St. Johann in Engstetten. • Errichtung und Betrieb einer Oberflächenentwässerung in Form eines Ableitungskanals DN 200 mit einer Länge von 27 und von Betonhalbschalen DN 300 auf einer Länge von 15 m zur Entwässerung der Park&Ride Anlage auf den Grundstücken Nr. 871/1, 871/3 und 871/5, KG St. Johann in Engstetten mit Ableitung der Regenwässer im Ausmaß von 4,74 l/s (Bemessungsereignis 1 jährlich 15 Minutenereignis) in ein namenloses Gerinne auf Gst.Nr. 871/1, KG St. Johann in Engstetten. • Errichtung einer Verrohrung eines namenlosen Gerinnes in der KG. St. Johann in Engstetten, auf den Grundstücken 871/1 und 871/3 in der Dimension DN 500 mit einer Gesamtlänge von rund 9 m.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt hierüber eine Augenscheinsverhandlung für Donnerstag, den 09.07.2026 an.
Treffpunkt: 08.30 Uhr am Gemeindeamt der Marktgemeinde St. Peter in der Au, Hofgasse 6, 3352 St. Peter in der Au (Sitzungssaal)
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
